
Die Online-Streitbeilegungs-Verordnung der Europäischen Union ist seit dem 09.01.2016 Pflichtangabe im Impressum für alle Unternehmer, die mit Verbrauchern über ihre Website Verträge
schließen über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen (z. B. per E-Mail).
Die Rechtspraxis hat gezeigt, dass nicht alle Unternehmer eine zwingend vorgeschriebene Verlinkung zur Schlichtungsstelle vorgenommen haben. Zur Vermeidung eines kostenintensiven
Wettbewerbsverstoßes mit der einhergehenden Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung stehen wir Ihnen kompetent und beratend zur Seite. Kontakt aufnehmen
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