Grundstücksrecht:

Guter Grund

Wir beraten Sie hinsichtlich etwaiger Rechtstreitigkeiten Grundstücke betreffend sowohl bei Vermietung/Verpachtung (siehe Baustein Miet- und Wohnungseigentumsrecht) als auch im Nachbarschaftsrecht (siehe Baustein Nachbarschaftsrecht) sowie hinsichtlich der Möglichkeiten der optimalen Ausnutzung und Gestaltung Ihres Grundstücks (z. B. Baulasten, Grunddienstbarkeiten [z. B. Wegerechte] usw.). Die Rechtslage einer zulässigen Grenzbebauung stellen wir für Sie ebenso dar, wie die Abwehr von Ansprüchen Dritter bezüglich Ihres Grundstücks. In diesem Zusammenhang kommt dem Wert und der Werterhaltung Ihres Grundstücks eine besondere Bedeutung zu. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen bietet die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten Klärung. 

Für Sie führen wir Verhandlungen mit den zuständigen Baubehörden sowie Architekten, Ingenieuren etc.. Herr Rechtsanwalt und Notar Carsten Kerkamm, zusätzlich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ist ebenso im Grundstücksrecht spezialisiert, sodass Ihre Anliegen Ihr Grundstück betreffend mit erhöhter Sach- und Rechtskompetenz, jedoch auch mit Augenmaß unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche hinsichtlich des Ihnen gehörigen Grundvermögens geführt werden.

► Erstkontakt mit Carsten Kerkamm
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