Das ändert sich für Verbraucher ab ersten April

Gute Nachrichten für Reisende: Telefonieren, SMS und Surfen im europäischen Ausland wird deutlich billiger. Auch bei Hauskrediten und Dämmung gibt es neue Vorschriften. Mitunter ist hier anwaltlicher Rat vonnöten. Wir lesen in einem Artikel aus DIE WELT:

"... Wer ein Darlehen aufnimmt, wird bereits seit dem 21. März besser vor Pfändungen und Zwangsvollstreckungen geschützt. Die EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite wurde durch Änderungen und Ergänzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB) umgesetzt.

Nun sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, die Bonität ihrer Kunden bei der Vergabe von Krediten für den Kauf von Immobilien stärker zu prüfen und dies auch entsprechend nachzuweisen. Verletzt die Bank oder Sparkasse diese Pflichten, so kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Dann entfällt die sonst zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung, und für den Kredit darf dem Kunden bis zum Zeitpunkt der Kündigung nur der übliche Marktzins berechnet werden.

Dies kann zur Folge haben, dass Institute kreditsuchende Kunden häufiger als bislang zurückweisen werden, wenn die Bonität nicht ausreicht. Darüber hinaus werden sogenannte Kopplungsgeschäfte verboten. Damit wird der Vertrieb von Darlehen, die nur kombiniert mit Finanzprodukten wie zum Beispiel Aktien, festverzinslichen Wertpapieren oder Versicherungen vermittelt werden, untersagt. Ausgenommen davon sind Bauspar- und Riesterverträge..." Im Original weiterlesen

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