Am 31.08.2016 ist der Regierungsentwurf beschlossen worden über das "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum". Die Regelung soll Ende 2017 in Kraft treten.
Ergänzt werden soll der § 34 lit. c GewO, welcher vorsieht, dass eine gesonderte Genehmigung für die Ausübung des Berufs beantragt werden muss. Erforderlich sind neben der Zuverlässigkeitsprüfung auch ein Sachkundenachweis sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Ebenfalls müssen Makler und Verwalter von Wohnungseigentum sicherstellen, wenn sie Dritte beschäftigen, dass diese ebenfalls über die jeweilige Tätigkeit erforderliche Qualifikation verfügen, und prüfen, ob sie zuverlässig sind. Eine Sachkundeprüfung der Mitarbeiter des Gewerbetreibenden ist indes nicht vorgesehen.
Der Gesetzesentwurf sieht auch in der Novelle vor, dass ein Verwalter, der sechs Jahre un-unterbrochen als solcher tätig war, zwar einen Zulassungsantrag stellen muss, gleichwohl vom Nachweis der Sachkunde befreit ist.
Quelle: Bundestag-Drucksache 496/1/16 vom 04.10.2016.
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