Aus der Verwalterpraxis für Wohnungseigentum

Am 31.08.2016 ist der Regierungsentwurf beschlossen worden über das "Gesetz zur Einführung ei­ner Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Woh­nungs­ei­gen­tum". Die Regelung soll Ende 2017 in Kraft treten.

 

Ergänzt werden soll der § 34 lit. c GewO, welcher vorsieht, dass eine ge­son­der­te Genehmigung für die Ausübung des Berufs beantragt werden muss. Erforderlich sind neben der Zuverlässigkeitsprüfung auch ein Sachkundenachweis sowie der Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Ebenfalls müssen Makler und Verwalter von Wohnungseigentum si­chers­tel­len, wenn sie Dritte beschäftigen, dass diese ebenfalls über die jeweilige Tätigkeit erforderliche Qua­li­fi­ka­tion verfügen, und prüfen, ob sie zuverlässig sind. Eine Sachkundeprüfung der Mit­ar­bei­ter des Gewerbetreibenden ist indes nicht vorgesehen.

 

Der Gesetzesentwurf sieht auch in der Novelle vor, dass ein Verwalter, der sechs Jah­re un-unterbrochen als solcher tätig war, zwar einen Zulassungsantrag stellen muss, gleich­wohl vom Nachweis der Sachkunde befreit ist.

 

Quelle: Bundestag-Drucksache 496/1/16 vom 04.10.2016.

 

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite bei der Frage, ob Sie unter die Regelung betreffs „alter Hasen“ fallen oder gesonderte Genehmigungen ab Inkrafttreten des Gesetzes benö-tigen. Kontakt aufnehmen

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