Urheberrecht: Streaming jetzt illegal

Streaming von rechtswidrig im Internet zugänglicher Medien ist nunmehr abmahnfähig.

 

In seiner Grundsatzentscheidung vom 26.04.2017 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Handlungen der vorübergehenden Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einem multimedialen Medienabspieler durch Streaming von der Website eines Dritten, auf der dieses Werk ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers angeboten wird, nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen sind, EuGH, C-527-15. Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 40/2017 v. 26.04.2017.

 

Mit dem Urteil soll nunmehr die Rechtslage eindeutig sein, dass Streaming von urheberrechtlich geschützten Werken, worunter auch das Anschauen von Bundesligaspielen fällt, rechtswidrig ist, sofern zu erkennen ist, dass der die Werke zugänglich machende Betreiber weder Nutzungs- noch Urheberrechte zur Vervielfältigung innehat. Offenkundig ist das insbesondere bei aktuellen Kinofilmen. Die Voraussetzungen des § 44 lit. a Urheberrechtsgesetz gelten nur noch, wenn das Werk rechtmäßig vervielfältig zugänglich gemacht wird, also der Anbieter vom Urheber berechtigt ist. Offensichtlich rechtswidrig angebotene Filme sollen u. a. auf kinox.to zugänglich sein und demnach eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Urheberrechtsverletzung durch Privatpersonen ist begrenzt auf 150,00 € Schadenersatz zzgl. Lizenzschaden und Rechtsanwaltskosten.

 

Sind Sie abgemahnt worden oder verunsichert, auf welchem Portal Sie noch Filme oder die Bundesligaspiele anschauen können? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren einen Besprechungstermin mit uns. Im Übrigen ist auch nicht jede Abmahnung berechtigt. Wir beraten Sie gern. Kontakt aufnehmen

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