Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bei gewerblichen Angeboten auf der
Internetplattform eBay der klickbare Link zur Beschwerdeplattform der Europäischen Union zur Unterstützung einer außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern vorhanden sein muss (OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2017, Az. 4 U 50/17).
Aufgrund vielzähliger Abmahnfälle bei bislang unterlassener Verlinkung zur OS-Plattform der Europäischen Union ist davon auszugehen, dass die Entscheidung des OLG Hamm Anlass bietet, nicht nur gewerblich auftretende eBay-Verkäufer mit strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen zu sanktionieren, sondern auch andere Branchen. Wir beraten Sie gern. Kontakt aufnehmen