Eilmeldung: Familienrecht - Unterhaltsvorschuss

Das neue Unterhaltsvorschussgesetz ist nunmehr seit dem 18.08.2017 rückwirkend zum

01.07.2017 in Kraft getreten.

 

Um rückwirkend zum 01.07.2017 noch Ansprüche geltend machen zu können, muss Ihr Antrag spätestens zum 30.09.2019 bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Wird der Unterhaltsvorschuss erst ab Oktober beantragt, bewilligt die Behörde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen den Vorschuss nur für höchstens einen Monat rückwirkend.

Bei der Geltendmachung von Unterhaltsvorschuss sind wir Ihnen gerne behilflich. Kontakt aufnehmen