Arbeitsrecht:

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen

Im Arbeitsrecht können verschiedene Probleme in Bezug auf Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auftreten. Gerade auch bei der Begründung und Beendigung eines individuellen Arbeitsverhältnisses ist eine kompetente rechtliche Beratung sinnvoll. Auch im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts stehen wir Ihnen bei schwierigen Fragen insbesondere zu tariflichen Belangen oder Angelegenheiten mit dem Betriebsrat beratend zur Seite.

 

Die rechtliche Beratung kann viele Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und kostenintensive gerichtliche Verfahren vermeiden helfen. Zögern Sie nicht, sich unverzüglich eine anwaltliche Beratung in unserem Hause einzuholen, da oftmals vertraglich vereinbarte Ausschlussfristen Ihren Anspruch auf Überstundenabgeltung etc. verfallen könnten.

Wir vertreten Sie gerne auch vor dem Arbeitsgericht, sollte es unvermeidbar erscheinen. Sollte bereits das gerichtliche Verfahren eingeleitet sein, gibt es immer eine Möglichkeit, einen Interessensausgleich zwischen den Belangen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers herzustellen. Fundierte Kenntnisse der Rechtslage unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sind hierfür jedoch notwendig, sodass sich eine anwaltliche Vertretung auch dann lohnt, wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben ist.


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