Der Bauunternehmer (Handwerksfirma) als auch die Bauherren sowie die Architekten werden durch uns vertreten. Mängel am Bau lassen wir durch selbständige gerichtliche Beweisverfahren prüfen, sodass Klarheit erzielt wird. Werklohnklagen für den Handwerker und Honorarklagen für den Architekten werden von uns ebenso durchgeführt wie die Gestaltung von Bau- und Architekten-verträgen sowie die Verteidigung gegen ungerechtfertigte Vergütungsansprüche aufgrund nicht erfolgter Abnahme und erheblicher Mängel am Bauwerk.
Notar und Rechtsanwalt Carsten Kerkamm hat sich durch eine Vielzahl von Fortbildungen auch in diesem Bereich spezialisiert und erhebliches zusätzliches Fachwissen angeeignet.
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