Familienrecht:

Zusammenkommen und auseinandergehen

Bereits vor Eingehung der Ehe sollte ein Ehevertrag geschlossen werden, um für den Fall des Scheitern einer Ehe vorzusorgen und neben den Emotionen, welche im Fall einer Trennung und Scheidung entstehen, zumindest Streitigkeiten im Rahmen der Vermögenssorge zu verhindern. Für uns ist Einfühlungsvermögen, unter Berücksichtigung der „guten Jahre“ der Ehe, besonders wichtig. Wir fertigen für Sie Eheverträge oder Scheidungsfolgen-Verträge, um Konflikte zu vermeiden.

Scheidungsverfahren, Unterhaltsstreitigkeiten, vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte unter Berücksichtigung der Erreichung einer angemessenen Lösung führen Frau Rechtsanwältin Anne Gaedtke und Herr Rechtsanwalt Carsten Kerkamm mit Ihrem Fachwissen und Ihrer Erfahrung für Sie vor sämtlichen Instanzgerichten durch.

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Erstkontakt mit Anne Gaedtke