Maklerrecht:

Für Makler und Maklerkunden gleichermaßen

Das Maklerrecht ist ein Baustein des Fachanwalts-titels für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtsanwalt und Notar Carsten Kerkamm als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kennt die besonderen Probleme im Maklerrecht.
Der Makler wird ebenso kompetent und individuell beraten, wie der Maklerkunde. 

Wir teilen Ihnen mit, ob und in welcher Höhe die Maklercourtage angefallen ist und beraten Sie gerne bei der vertraglichen Gestaltung.

► Erstkontakt mit Carsten Kerkamm
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