Urheber- und Markenrecht, Recht des unlauteren Wettbewerbs

Grenzen ziehen und Ansprüche durchsetzen

Wir beraten Sie im Fall von Verletzungen gegen den Schutzgegenstand des deutschen Urheberrechts. Ist Ihr Werk als geistige Schöpfung von Dritten verletzt, so finden wir vertragliche Lösungen, Ihren berechtigten Interessen gerecht zu werden, insbesondere in Form der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Sollten Sie dagegen wegen Verstoßes nach dem Urhebergesetz bspw. bei vorgeworfenem Filesharing durch Herunterladen von Filmen, vom Rechteinhaber zur Zahlung eines Geldbetrags aufgefordert worden sein, stehen wir Ihnen genauso kompetent und engagiert zur Verfügung. Auch im Wettbewerbsrecht helfen wir Ihnen gerne. 

Fragen des unlauteren Wettbewerbs bei geschäftlichen Handlungen, insbesondere bei Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht oder sonstige Verhaltensgebote nach dem UWG, wird Frau Rechtsanwältin Anne Gaedtke aufgrund ihres fundierten Fachwissens mit Ihnen sachkundig erörtern, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen. Sollten Dritte durch verbotene unlautere Handlungen Ihren Geschäftsablauf empfindlich stören, so können wir mit einer Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserklärung Abhilfe schaffen, die sich an aktuellem Recht und Gesetz orientiert.

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