Wir gestalten für Sie Verträge aller Art, ob Werk-, Darlehens-, Kauf- oder Leasingverträge usw. Wir beraten Sie kompetent und besonnen, engagiert und individuell vertragsgestaltend. Die Gestaltung von Werkträgen nach BGB oder VOB/B gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich, wie die Durch-Führung von Beweissicherungsverfahren und die
Realisierung und Absicherung von Werkunter-nehmerforderungen. Auch gehört die Feststellung und Geltendmachung von Baumängeln und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen des Bauherren gegenüber dem Werkunternehmer dazu.