Erbrecht:

Erbnachfolge und Vermögensschutz

Nur rund 20 % der Deutschen haben ein Testament. Von diesen sind ca. 90 % nicht nutzbar, da diese unwirksam sind, weil es an der Bestimmbarkeit fehlt oder an der Form mangelt.

Dieses kann zu Streitigkeiten zwischen den vermeintlichen Erben führen. Gerade eine solche Folge möchte der Erblasser verhindern. Ziel einer Nachlassregelung, ob durch Testament oder Erbvertrag, ist eine sachgerechte Regelung für die Erben und den Nachlass zu finden.

Der Streit ums Erbe zerstört nicht nur die wirtschaftlichen Werte durch gerichtliche Auseinandersetzungen und durch unnötige Erbschafts- und auch Ertragssteuern, sondern auch den Familienfrieden. 

Die Verantwortung für die Familie, die Mitarbeiter des Unternehmens oder für den Nachlass insgesamt bedingt das Überlegen und Planen der Nachlass- und Erbregelung. Die Vermögensnachfolge kann und sollte zu Lebzeiten geregelt werden, um das Vermögen vor dem Zugriff von Personen zu schützen, die am Nachlass nicht teilhaben sollen.

Sprechen Sie mit uns als Notar oder Rechtsanwalt über Testamente, Erbverträge und sonstige Nachlassregelungen. Wir vertreten Ihre Rechte gegenüber vermeintlichen Miterben, gleich ob vor dem Amtsgericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht.

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