Allgemeines Zivilrecht:

Beratend, durchsetzend und abwehrend

Das allgemeine Zivilrecht ist einer unserer weiteren Schwerpunkte und umfasst neben der beratenden Tätigkeit auch die gerichtliche Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen.

Bei Kaufverträgen finden eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen Anwendung. Grundsätzlich wird bei Kaufverträgen unterschieden, ob die Vertragsparteien Kaufleute sind oder ob ein Vertrag mit einer Privatperson abgeschlossen wird. Wir beraten Sie schon im Vorfeld bei Vertragsverhandlungen oder unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen, sowie die allgemeiner Bedingungen gehören genauso zu unserem Leistungsumfang, wie die Sachmängel- und Produkthaftung.

Auch bei Werkverträgen finden sich zahlreiche komplizierte Regelungen, bei denen wir Sie gerne beraten, zum Beispiel welche Leistung konkret vereinbart wurde und ob diese Leistung vertragsgerecht hergestellt worden ist.

So vertreten wir Sie bei der mangelhaften Reparatur Ihres Pkw ebenso wie die Handwerksfirma, soweit dieser der verdiente Vergütungsanspruch unberechtigt vorenthalten wird.

Auch bei Darlehensverträgen sorgen wir für Ihr Recht. Zum allgemeinen Zivilrecht gehören ebenfalls Fragen des Vereins-, Gesellschafts-, Bürgschaft-, Eigentums- und Besitzrechtes und das Recht der unerlaubten Handlung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Miet- und Wohnungs-eigentumsrechts, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht, Internetrecht, Maklerrecht und Nachbarschaftsrecht verwiesen.

► Erstkontakt mit Carsten Kerkamm, Jan Michaelis oder Anne Gaedtke